Vertriebsrecht

  • Handelsvertreter, (Kfz-)Vertragshändler, Franchisenehmer und -geber, Makler
  • (Datenschutz-)Rechtliche Umsetzung neuer Vertriebskonzepte
  • Erstellung praxisorientierter Vertriebsverträge und Kooperationsverträge
  • Geltendmachung und Abwehr nachvertraglicher Ansprüche (Ausgleichsanspruch, Investitionsersatz, Provisionen etc.)

Unterschiedliche Wirtschaftszweige erfordern unterschiedliche Vertriebsstrukturen. Diese auf rechtlich sichere Beine zu stellen, erspart viel Ärger und fördert eine transparente und nachhaltige Geschäftsbeziehung.

Im Laufe einer Geschäftsbeziehung können sich Ungereimtheiten ergeben. Informieren Sie sich, ob Ihnen Ansprüche entgangen sind und wie Sie diese wirtschaftlich sinnvoll geltend machen können.

Die überlegte Beendigung von Vertriebsverträgen kann viel Zeit und Geld ersparen. Für Diskussionsstoff sorgt oftmals der Ausgleichsanspruch nach dem Handelsvertretergesetz, auch teilweise „Abschlagszahlung“ genannt. Dieser Anspruch soll jenen Vorteil des Geschäftsherrn abgelten, den er durch den Aufbau eines dauerhaften Kundenstammes auch noch nach Vertragsbeendigung hat. Die gesetzlich relevante Bestimmung findet sich in § 24 HVertrG.

Obwohl vom Gesetzeswortlaut nur für Handelsvertreter vorgesehen, wird dieser Anspruch in Österreich sowie vielen anderen europäischen Ländern teilweise analog auf Vertragshändler und Franchisenehmer angewendet.

Während der Ausgleichsanspruch den aufgebauten Kundenstamm im Auge hat, versucht der sogenannte Investitionsersatz nach § 454 UGB einen Ausgleich für nicht amortisierte, und nicht mehr verwertbare Investitionen in das Vertriebskonzept zu schaffen. Darunter können z.B. Geschäftsausstattungen entsprechend einem einheitlichen Franchisesystem, Umbauten der Verkaufsräume nach den Vorgaben des Kfz-Importeurs oder auch produktspezifische Schulungen von Mitarbeitern fallen.

Spätestens seit den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollte ein Vertriebssystem auch aus datenschutzrechtlicher Sicht gut strukturiert werden.

Vertrauen Sie meiner langjährigen Expertise im Bereich des Handelsvertreterrechts und (Kfz-)Vertragshandelsrecht. Als Datenschutzbeauftragter (certified by Austrian Standards) stelle ich Ihr Vertriebskonzept auch aus datenschutzrechtlicher Sicht auf sichere Beine.

Anwaltliche Beratung und Vertretung erfordern flexibles und lösungsorientiertes Denken. Der für Sie generierte Mehrwert steht dabei im Vordergrund.