Franchising
- Vertretung und Beratung von Franchisegebern und Franchisenehmern
- Prüfung Ihres Franchisevertrages auf rechtliche Fallstricke
- (Datenschutz-)rechtliche Umsetzung des geplanten Franchisekonzepts
- Geltendmachung und Vermeidung nachvertraglicher Ansprüche (Ausgleichsanspruch, Investitionsersatz, Schadenersatz etc.)
- Unterstützung bei der Expansion und Vergabe von Masterfranchise-Lizenzen
Rechtsvorschriften im Franchising
Franchising stellt aus rechtlicher Sicht eine komplexe Querschnittsmaterie dar. Neben klassischen zivilrechtlichen Themen sind insbesondere kartellrechtliche Vorgaben, das Handelsvertretergesetz, Markenrecht, Bestandsrecht sowie lizenzrechtliche Aspekte zu beachten.
Ein Abgrenzungsmerkmal gegenüber anderen Vertriebssystemen ist das vom Franchisegeber in Form eines Handbuchs zur Verfügung gestellte Know-how. Franchisenehmer profitieren von diesem bereits erprobten Wissen.
Vorvertragliche Aufklärungspflichten im Franchising
Vorvertragliche Zusagen, z.B. in Form von Informationsbroschüren, sind oft Entscheidungsgrundlage eines zukünftigen Franchisenehmers. Beide Seiten sind gut beraten, sich im Vorfeld über die rechtliche Qualifikation dieser Informationen Klarheit zu verschaffen.
Franchisevertrag
Bei der Expansion durch ein Franchisesystem sowie beim Eintritt in ein Franchisesystem ist eine professionelle Erarbeitung und Prüfung der Verträge unumgänglich. Im Franchisevertrag sollte die wirtschaftlich gewünschte Rechtsbeziehung möglichst umfassend, praxisnah und transparent dargestellt werden.
Ausgleichsanspruch und Investitionsersatzanspruch des Franchisenehmers
Bei Beendigung des Franchisevertrages stellen sich regelmäßig Fragen, was mit getätigten Investitionen passieren soll und wer sich den aufgebauten Kundenstamm zunutze machen kann. Oft kommt es hier zu Streitigkeiten und Unklarheiten. Vertragliche Regelungen können Klarheit bringen. Zu beachten ist jedoch, dass gewisse Ansprüche vor der Vertragsbeendigung grundsätzlich weder gültig ausgeschlossen noch beschränkt werden können. Insofern ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob etwaige vertragliche Investitionsablösen auch tatsächlich die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen.
Informieren Sie sich rechtzeitig, um ihre Geschäftsbeziehung auf rechtlich sichere Beine zu stellen, keine Fristen zu versäumen und Ihre Ansprüche effizient und umfassend geltend zu machen.
Datenschutz & Franchising
Spätestens seit den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollten die im System gewollten und notwendigen Datenverarbeitungen auch aus datenschutzrechtlicher Sicht gut strukturiert werden. Zwar ist jeder Franchisenehmer für sein eigenes Unternehmen selbst verantwortlich, doch darf auch der Franchisegeber nicht mit von den Franchisenehmern übermittelten Daten arbeiten, wenn die notwendige Rechtsgrundlage fehlt.
Als Datenschutzbeauftragter (certified by Austrian Standards) stelle ich Ihr Franchisesystem auf sichere Beine.
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